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Stadt Neuffen (Druckversion)

Europa- und Kommunalwahl 2024

Am 9. Juni 2024 findet sowohl die Kommunalwahl als auch die Europawahl statt. Im Rahmen der Kommunalwahl werden in Neuffen der Gemeinderat, der Ortschaftsrat in Kappishäusern, der Kreistag sowie die Regionalversammlung gewählt.

Für die Vorbereitung und Durchführung der Kommunalwahl gelten die Gemeindeordnung (GemO), das Kommunalwahlgesetz (KomWG) sowie die Kommunalwahlordnung (KomWO) in der jeweils gültigen Fassung.

Ansprechpartner:

Nadine Kukla
E-Mail
Telefonnummer: 07025/106-330

Mia Ehrmann
E-Mail
Telefonnummer: 07025/106-340

Europawahl 2024

Hier (PDF-Datei) können Sie den Musterstimmzettel für die Europawahl am 9. Juni 2024 einsehen.

Nähere Informationen finden Sie hier.

Informationen für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger:

Unionsbürgerinnen und Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jeder darf aber nur einmal wählen. Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen Sie sich in das Wählerverzeichnis Ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch hier Ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen.

Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen Sie bei der Stadtverwaltung Neuffen, Hauptstr. 19, 72639 Neuffen bis spätestens zum 19. Mai 2024 (Sonntag) einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. 

Den Antrag können Sie auch per Post an die Stadtverwaltung senden. (Bitte beachten Sie hierbei die allgemeinen Öffnungszeiten und Postlaufzeiten!) Das Formular und ein Merkblatt erhalten Sie hier oder direkt bei der Stadtverwaltung Neuffen. Weitere Informationen zur Wahlteilnahme erhalten Sie in allen Amtssprachen der EU hier.

Haben Sie in der Vergangenheit bereits einen solchen Antrag in unserer Gemeinde gestellt, ist kein erneuter Antrag notwendig und nur dann von Relevanz, wenn Sie seit Ihrer Eintragung eine Streichung vorgenommen haben.

Wurde in den vergangenen Jahren ein Antrag in Deutschland gestellt und ist bei dieser Wahl beabsichtigt im Heimatland zu wählen, müssen die EU-Bürger einen Antrag auf Streichung aus dem Wählerverzeichnis stellen

Regionversammlung der Region Stuttgart 2024

Nähere Informationen finden Sie hier.

Kreistagswahl 2024

Nähere Informationen finden Sie hier.

Gemeinderats- und Ortschaftsratswahl 2024

Am 09. Juni 2024 wird der Neuffener Gemeinderat und Ortschaftsrat gewählt. Erstmals dürfen Jugendliche ab 16 Jahren bei der Kommunalwahl nicht nur wählen, sondern auch selbst kandidieren.

In Neuffen können Sie 18 Mitglieder des Gemeinderates wählen. Jede und Jeder Wahlberechtigte hat somit 18 Stimmen. Die Wahlberechtigten können Bewerberinnen und Bewerber aus anderen Wahlvorschlägen übernehmen (panaschieren) und einzelnen Bewerberinnen und Bewerber bis zu 3 Stimmen geben (kumulieren). In Neuffen wird der Gemeinderat nach den Regelungen der unechten Teilortswahl gewählt. Dabei wird das Gemeindegebiet in die Ortsteile eingeteilt. Dem Gemeindegebiet Neuffen stehen 16 Sitze zu und dem Gemeindegebiet Kappishäusern stehen 2 Sitze zu. Damit kann gewährleistet werden, dass Vertreter aus der Ortschaft Kappishäusern im Gemeinderat sind.

Weitere Informationen zu den Kommunalwahlen finden Sie hier.

Weitere Hinweise

Briefwahl beantragen:

Link zur Beantragung der Briefwahlunterlagen

Der Link und die Antragstellung über QR-Code sind aus technischen Gründen nur bis Donnerstag, 6. Juni 2024, 11:00 Uhr aktiv. Wir bitten um Beachtung.

Zu den Europa- und Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.

Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheins per Internet auf unserer Homepage an. Beim Aufruf des Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: Tel.Nr.: Telefonnummer: 07025/106-220; E-Mail oder Fax: Faxnummer: 07025/106-293

Wer durch Briefwahl wählen will, kann dies bis Freitag, den 7. Juni 2024, 18:00 Uhr beantragen. Das Wahlamt auf dem Rathaus, 1. Stock, Zimmer 5 ist von 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis Samstag, den 8. Juni 2024, 12:00 Uhr ein neuer Wahlschein erteilt werden. Für diese Fälle ist das Wahlamt von 11:00 Uhr bis 12:00 Uhr telefonisch unter Telefonnummer: 07025/106-220 erreichbar.

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag 15:00 Uhr gestellt werden. Zur Abholung der Briefwahlunterlagen für eine erkrankte Person muss der Bevollmächtigte die unterschriebene Wahlbenachrichtigung mit der ebenfalls ausgefüllten und unterschriebenen Abholvollmacht mitbringen.

 

Zustellung der Wahlbenachrichtigung:

Die Wahlbenachrichtigungen in Form eines Briefes mit der Aufschrift „Amtliche Wahlbenachrichtigung“ werden durch die Deutsche Post bis spätestens Sonntag, 19.05.2024 zugestellt. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, wendet sich bitte persönlich unter Telefon Telefonnummer: 07025/106-220 an das Einwohnermeldeamt.

Wahlscheinanträge für die Briefwahl können persönlich (nicht telefonisch oder per SMS), schriftlich oder in sonstiger dokumentierbarer elektronischer Form (Telefax, E-Mail) und auch über das Internet gestellt werden.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt – Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse. 

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.

Der Link für den Wahlscheinantrag und die Antragstellung über QR-Code sind aus technischen Gründen nur bis Donnerstag, 06.06.2024, 12:00 Uhr aktiv.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unter der Tel.-Nr. Telefonnummer: 07025/106-220.

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