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Zustellung der Wahlbenachrichtigungen
Die Wahlbenachrichtigungen in Form eines Briefes mit der Aufschrift „Amtliche Wahlbenachrichtigung“ werden durch die Deutsche Post bis spätestens Sonntag, 19.05.2024 zugestellt. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, wendet sich bitte persönlich unter Telefon Telefonnummer: 07025/106-220 an das Einwohnermeldeamt.
Wahlscheinanträge für die Briefwahl können persönlich (nicht telefonisch oder per SMS), schriftlich oder in sonstiger dokumentierbarer elektronischer Form (Telefax, E-Mail) und auch über das Internet gestellt werden.
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt – Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.
Der Link für den Wahlscheinantrag und die Antragstellung über QR-Code sind aus technischen Gründen nur bis Donnerstag, 06.06.2024, 12:00 Uhr aktiv.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unter der Tel.-Nr. Telefonnummer: 07025/106-220.