:

Direkt zum Inhalt springen , zur Suchseite , zum Inhaltsverzeichnis , zur Barrierefreiheitserklärung ,

Aktuelles aus Neuffen: Stadt Neuffen

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Google Analytics

Dies ist ein Webanalysedienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Analyse
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
  • Pixel-Tags
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Addresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Standort-Informationen
  • Referrer-URL
  • Nutzungsdaten
  • JavaScript-Support
  • Flash-Version
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • App-Aktualisierungen
  • Besuchte Seiten
  • Klickpfad
  • Downloads
  • Kaufaktivität
  • Widget-Interaktionen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_googleanalytics
  • _ga - Speicherdauer beträgt 2a
  • _gid - Speicherdauer beträgt 24h
  • weiteres Cookie mit dem Präfix: _gat_gtag_ - Speicherdauer beträgt 1min
  • Zwei weitere Cookies mit dem Präfix: _ga_ - Speicherdauer beträgt 2a
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Neuffen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Schnell gefunden
Aktuelles aus Neuffen

Hauptbereich

Info-Brief des Bürgermeisters August 2017

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
Ich darf Sie alle namens der Stadtwerke Neuffen AG zu einem nahezu historischen Ereignis ganz herzlich beglückwünschen. Unser Neuffener Eigenwasser wird mit dem obligatorischen Knopfdruck nun in den nächsten 2 bis 3 Wochen von einem Wert um die 20 auf in Neuffen noch nie erreichte 8,3 Grad enthärtet. Aber auch die Bürgerinnen und Bürger unter Ihnen, die Wasser über die Landeswasserversorgung beziehen, werden in aller Kürze von der Enthärtungsanlage profitieren. Von um die 12 geht es auch für Sie positiv abwärts auf ebenfalls 8,3 Grad.

Seit vielen Jahren schon besteht der mehrheitliche Wunsch der Neuffener nach einem weicheren Wasser. Der im Jahr 2013 letztendlich dann auch vom Gemeinderat vorgetragene Vorstoß gab den Anlass, dass wir uns im Vorstand der Stadtwerke Neuffen AG der Sache angenommen hatten. Gerne für Sie noch mal zur Erinnerung den Werdegang ab dem Zeitpunkt bis heute:

Zunächst wurden Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen und Machbarkeitsstudien erstellt und dem Gemeinderat vorgestellt. Unter drei möglichen Varianten war man dort zunächst der Meinung, dass die Aufgabe der Eigenwasserversorgung und dafür eine Komplettversorgung mit Landeswasser der Königsweg sein könnte. Um die Meinung in der Bürgerschaft abzufragen, wurde eine Umfrage gestartet, die nur ganz knapp pro Landeswasserversorgung ausgegangen war. Ebenso knapp war dann auch der Beschluss im Gemeinderat. Auch hier wurde mit lediglich einer Stimme Mehrheit beschlossen, dass die Stadtwerke die Maßnahme in die Wege leiten sollten.

Die Rechnung hatte man aber nicht mit dem Wirt, sprich mit der Bürgerinitiative „Pro Neuffener Eigenwasser“ gemacht. Diese wurde mobil und hatte letztendlich auch die erforderliche Zahl von Unterschriften erhalten, die einen Bürgerentscheid mit sich gebracht hätte. Da schnell klar war, dass ein solcher Bürgerentscheid den Beschluss des Gemeinderates wieder kippen würde, waren wir uns im Gemeinderat dann ebenso schnell einig, den Beschluss selbst wieder aufzuheben und uns für eine zentrale Wasserenthärtungsanlage am Neuffener Hochbehälter auszusprechen. Dass diese Variante auch im Hinblick auf die notwendige Erhöhung der Wassergebühren von der Bürgerschaft mitgetragen wurde, hatte sich in einer Bürgerversammlung bestätigt, in der die Anlage vorgestellt wurde.

Danach wurde von den Stadtwerken das Ing.-Büro Dreher + Stetter mit der Planung, Ausschreibung und Bauleitung beauftragt. Eine wasserrechtliche Genehmigung musste auch noch her, weil in der Steinach noch die Population der Flusskrebse untersucht werden musste. Das durch die Enthärtungsanlage entstehende Konzentratwasser wird schließlich über eine Leitung vom Hochbehälter aus der Steinach zugeführt. Und ob dieses für die Krebse förderlich oder schädlich sei, darüber hatten sich sogar die Fachleute gestritten.

Aber schließlich war es so weit. Das Landratsamt war recht unbürokratisch bei der Hand und hatte die Genehmigung zügig ausgestellt. Parallel dazu erfolgte durch das Ing.-Büro die Ausschreibung und im Januar von mir die Auftragsvergabe. Dies mit der eindeutigen Zeitvorgabe, dass spätestens im Juli 2017 die Anlage an den Start gehen muss.

Vom technischen Ablauf her wird es aber nicht so sein, dass gleich ab morgen alle Haushalte mit dem weicheren Wasser versorgt werden. Auch da sind noch ein paar Dinge zu regeln und einzuhalten, so dass es noch etwa 4 bis 5 Wochen dauern wird, bis der letzte Tropfen vom weichen Wasser durch die Wasserhähne in den Häusern kommt. Zunächst muss das neue Wasser ja von den Gesundheitsbehörden untersucht und freigegeben werden. Alleine dies wird minimum eine Woche in Anspruch nehmen. Und auch dann wird nicht auf einen Schlag umgestellt werden können, sondern das Wasser im wahrsten Sinne des Wortes in weicher Form Zug um Zug heruntergefahren, bis es am Ende des Vorganges die 8,3 Grad erreicht hat.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, viel Freude mit dem neuen weicheren Wasser. Die Rechnung in Form einer Gebührenerhöhung ab Januar 2018 kann ich Ihnen aber leider doch nicht ersparen. Aber dass es ohne Gebührenerhöhung nicht abgehen kann, hatte ich von Anfang an kommuniziert und in der schon genannten Bürgerversammlung wurde dies auch akzeptiert. Schließlich haben Ihre Stadtwerke in die Anlage ja einen hohen 6-stelligen Betrag investiert, der wieder refinanziert werden muss.

Mit herzlichen Grüßen aus dem Rathaus

Ihr

Matthias Bäcker

Bürgermeister